Evaluation des Verfahrens zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch
Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) bildet die Grundlage eines Systems zur Akkreditierung von Fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch. Ziel des Verfahrens der akkreditierten Zulassung von Trägern und Maßnahmen im Bereich der Arbeitsförderung ist eine nachhaltige Sicherung der Qualität arbeitsmarktlicher Dienstleistungen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) mit der Evaluation des Akkreditierungs- und Zulassungsverfahrens für den Bereich der Arbeitsförderung beauftragt. Im Fokus der Untersuchung stand die Frage der Eignung und Zweckmäßigkeit des durch die AZAV geregelten Verfahrens…
Quelle: Website des Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Das Forschungsinstitut f-bb kommt aufgrund der Evaluation zu dem Schluss, dass dem System der Akkreditierung und Zulassung eine grundsätzlich positive Eignung und Wirkung zur Sicherung von Mindeststandards bei Trägern und Maßnahmen zugesprochen wird. Es werden aber auch Themenfelder deutlich, in denen aus Sicht der befragten Akteure Handlungsbedarf besteht: So etwa bei der Bereitstellung von Informationen, der Transparenz und der Kommunikation im System. Abschließend spricht der Forschungsbericht für einige der ausgemachten Themenfelder konkrete Handlungsempfehlungen aus, um das System der Akkreditierung und Zulassung weiter zu optimieren.