Um die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems zu verbessern, benötigen alle Anbieter arbeitsmarkpolitischer Dienstleistungen seit April 2012 eine AZAV Trägerzulassung. CERTURIA bietet Ihnen Begutachtungsverfahren für die notwendigen Trägerzulassungen in folgenden Fachbereichen an:
- FB1 Aktivierung und berufliche Eingliederung
- FB2 Erfolgsbezogene vergütete Arbeitsvermittlung
- FB3 Berufswahl und Berufsausbildung
- FB4 Berufliche Weiterbildung
- FB6 Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
Um Ihnen ein passendes Angebot zu unterbreiten, setzen Sie sich bitte mit uns per Mail oder telefonisch in Verbindung, gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl der korrekten Fachbereiche für Ihr Vorhaben.
Im Übrigen: Eine Sammlung der wichtigsten Informationen und Anträge rund um die AZAV Trägerzulassung finden Sie auch unter Formulare und Merkblätter.
Unser Versprechen.
Mit der Beauftragung von CERTURIA haben Sie ein zuverlässiges und vertrauenswürdiges Team gewonnen und können von unseren Schlanken und transparenten Prozessen profitieren. Alle Auditoren und Auditorinnen von CERTURIA sind erfahrene Fach- und Führungskräfte aus dem Bereich der Arbeitsmarkdienstleistung, hierdurch können wir den Mehrwert unserer Audits sicherstellen und führen Sie so ganz transparent und sicher durch den Zertifizierungsprozess. Wir helfen Ihnen dabei, beide Zertifizierungsprozesse effektiv zu verbinden und durchzuführen.