AZAV – Trägerzulassung

Zertifizierung bei einer fachkundigen Stelle – CERTURIA: objektiv, transparent und rechtssicher

Die Trägerzulassung nach AZAV erfolgt durch eine unabhängige, von der DAkkS zugelassenen fachkundigen Stelle. CERTURIA Certification Germany GmbH ist eine dieser Stellen und auf die Prüfung von Bildungsträgern im Bereich der Arbeitsmarktdienstleistungen spezialisiert.

Unsere Arbeitsweise ist geprägt von fachlicher Sorgfalt, rechtlicher Sicherheit und klaren Abläufen. Wir orientieren uns bei allen Prüfungen streng an den Vorgaben der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) sowie an den Anforderungen der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).

 

Was Sie von uns erwarten können:

In der Regel erstellen wir ein Angebot innerhalb von 3 Werktagen nach Erstkontakt. Die vollständige Bearbeitung eines Zulassungsverfahrens (inkl. Dokumentenprüfung und Audit) erfolgt – bei Vorliegen aller Unterlagen – im Durchschnitt innerhalb von 4 bis 6 Wochen.
Unsere Angebote beinhalten eine detaillierte Aufschlüsselung aller zu erwartenden Kosten (Vorprüfung, Audit, Zulassungsbescheinigung, jährliche Überwachung), um eine transparente Kalkulation zu ermöglichen.

Alle Prüfenden bei CERTURIA verfügen über langjährige Berufserfahrung im Bereich der beruflichen Bildung und Arbeitsmarktdienstleistungen sowie über eine nachgewiesene Qualifizierung gemäß ISO/IEC 17065.

Referenzen von Bildungsträgern, die durch uns zertifiziert wurden, stellen wir auf Anfrage gerne zur Verfügung. Jede Referenzanfrage wird DSGVO-konform behandelt und individuell abgestimmt.

Unser Selbstverständnis

Beratung zur Zulassung sind gemäß den Vorgaben strikt voneinander zu trennen. Wir verstehen uns daher ausschließlich als neutraler Prüfdienstleister. Unsere Aufgabe besteht darin, Bildungsträger auf Grundlage klar definierter und gesetzlich geregelter Kriterien zu bewerten. Dabei legen wir großen Wert auf Fairness, Gleichbehandlung und die Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte.

Alle Auditorinnen und Auditoren sind vertraglich verpflichtet, Hinweise auf mögliche Wettbewerbsverzerrungen oder Korruptionsrisiken umgehend zu melden. CERTURIA führt regelmäßige interne Compliance-Schulungen durch – u. a. zu folgenden Themen:
• Anforderungen an die fachkundige Stelle gemäß DAkkS-Akkreditierung
• Unabhängigkeitswahrung und Interessenskonfliktvermeidung
• Umgang mit Zuwendungen, Einladungen und externen Anfragen
• Dokumentationspflichten und Prüfbarkeit aller Geschäftsbeziehungen

Unsere internen Standards:
• Keine Geschenke, Bewirtungen oder sonstige Zuwendungen durch Zertifizierte
• Systematische Erfassung aller relevanten Geschäftsvorgänge
• Regelmäßige interne Auditierung aller Prozesse zur Qualitätssicherung und Compliance

Der Weg zur AZAV-Trägerzulassung – Schritt für Schritt erklärt

Der Zertifizierungsprozess zur AZAV-Trägerzulassung folgt einem klaren Ablauf, der für Sie als Bildungsträger gut planbar ist. Unser Team begleitet Sie dabei persönlich und effizient durch alle Phasen:

Sie nehmen Kontakt zu CERTURIA auf und erhalten ein individuelles Angebot. Darin enthalten sind alle Informationen zu Umfang, Dauer und Kosten der Zertifizierung. Nach Ihrer Angebots-Annahme reichen Sie den Antrag auf Trägerzulassung ein.

Im nächsten Schritt senden Sie uns Ihre Unterlagen zu – z. B. Nachweise zur personellen, fachlichen und räumlichen Eignung sowie zu Ihrem internen Qualitätssicherungssystem. Wir prüfen diese sorgfältig auf Vollständigkeit und Konformität mit den AZAV-Vorgaben.

Ein erfahrener Auditor oder eine Auditorin besucht Ihren Standort bzw. eine Stichprobe aus mehreren Standorten. Dabei werden die Darstellungen Ihrer Dokumentation mit der Realität verglichen: Wir evaluieren Ihre Prozesse, Ihre Konzepte und Ihre organisatorischen Strukturen direkt vor Ort – offen, wertschätzend und praxisnah.

Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, erhalten Sie Ihre Trägerzulassung nach AZAV. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und ermöglicht es Ihnen, Maßnahmen zur Förderung durch die Agentur für Arbeit oder Jobcenter anzubieten (die Maßnahmezulassung im Fachbereich 1 und 4 sind eigenständige Prozesse).

Während der Laufzeit finden jährlich Überwachungsaudits statt. So stellen wir gemeinsam sicher, dass Ihre Qualität auf hohem Niveau bleibt und Sie die Voraussetzungen auch langfristig erfüllen.

Nur mit einer gültigen AZAV-Trägerzulassung können Bildungsträger Maßnahmen anbieten, die über Bildungsgutscheine oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) gefördert werden. Die Zulassung ist also die zentrale Voraussetzung, um mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern zusammenzuarbeiten – und öffnet Ihnen den Zugang zu einem der größten Fördermärkte in Deutschland.
Mit der AZAV-Zulassung weisen Sie die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach § 178 SGB III nach und können sich auf rechtssichere Rahmenbedingungen stützen. Das ist essenziell für Träger, die öffentlich finanzierte Bildungsangebote anbieten oder neu in den Markt einsteigen.
Die Zulassung dokumentiert, dass Ihr Bildungsträger ein funktionierendes und wirksames Qualitätssicherungssystem aufgebaut hat. Dieses wird im Audit geprüft und jährlich überwacht. Damit beweisen Sie, dass Sie Ihre Bildungsangebote nicht nur professionell, sondern auch kontinuierlich qualitätsgesichert umsetzen.
Mit einer AZAV-Zertifizierung heben Sie sich klar von Anbietern ab, die nicht über diese Zulassung verfügen. Auch im alternativ finanzierten Bereich achten viele Auftraggeber – sowohl öffentliche als auch private – gezielt auf anerkannte Zertifikate, da sie Orientierung und Sicherheit bieten. So stärken Sie Ihr Profil bei Ausschreibungen, Kooperationsanfragen und in der Teilnehmergewinnung.

Nur AZAV-zugelassene Träger dürfen sich in der Regel an öffentlichen Ausschreibungen der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter beteiligen. Das eröffnet Ihnen konkrete wirtschaftliche Chancen und den Zugang zu geförderten Teilnehmenden, die gezielt nach zugelassenen Bildungsangeboten suchen.

Im Zuge der AZAV-Zertifizierung überprüfen und strukturieren viele Bildungsträger ihre Prozesse – von der Teilnehmendenverwaltung bis zur Maßnahmeplanung. Das bringt mehr Effektivität, Effizienz und Nachvollziehbarkeit in den Arbeitsalltag – und stärkt auch Ihre Position gegenüber Auftraggebern.

Eine AZAV-Zertifizierung wirkt auch nach außen: Sie signalisiert Ihren Kundinnen und Kunden, dass Sie professionell arbeiten, hohe Standards einhalten und sich einer unabhängigen Qualitätskontrolle unterziehen. Das stärkt Ihr Image als zuverlässiger und anerkannter Bildungsanbieter.

Träger- vs. Maßnahmenzulassung

Die Begriffe „Trägerzulassung“ und „Maßnahmenzulassung“ begegnen Bildungsträgern oft gemeinsam – und doch erfüllen sie unterschiedliche Funktionen im Rahmen der AZAV.

Hier erklären wir den Unterschied:

Die Trägerzulassung
Die Trägerzulassung ist die Grundvoraussetzung für jede weitere Zertifizierung im Rahmen der AZAV. Sie bestätigt, dass Ihre Bildungseinrichtung als Ganzes geeignet ist, öffentlich geförderte Maßnahmen anzubieten und ein Qualitätssicherungssystem besitzt. Im Fokus stehen dabei Ihre Organisation, Ihre Fachkompetenz, Ihr Qualitätsmanagement und Ihre Zuverlässigkeit als Anbieter. Nur wer über eine gültige Trägerzulassung verfügt, darf in der Regel Maßnahmen zur Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit oder das JobCenter beantragen.

Die Maßnahmenzulassung
Nachdem ein Träger zugelassen wurde, können einzelne Weiterbildungs-, oder Coachingangebote zur sogenannten Maßnahmenzulassung eingereicht werden. Hier wird geprüft, ob die Inhalte, Zielgruppen, Dauer, Kosten und Eingliederungschancen des jeweiligen Angebots den Vorgaben der AZAV entsprechen. Erst mit dieser Zulassung darf die Maßnahme über Bildungsgutschein oder AVGS gefördert werden.

Was ein Auditor bei der AZAV-Zertifizierung prüft

Im Rahmen der Trägerzulassung nach AZAV besucht ein zugelassener Auditor oder eine Auditorin Ihre Einrichtung und führt ein sogenanntes „Zulassungsaudit“ durch. Dieses Audit ist keine Prüfung im klassischen Sinn, sondern ein strukturierter Abgleich zwischen den eingereichten Unterlagen gemäß den Anforderungen der AZAV und der Realität vor Ort. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Ihr Bildungsträger alle Anforderungen der AZAV verlässlich erfüllt.

Folgende Bereiche stehen im Fokus der Prüfung:

Der Auditor bewertet, ob Ihre Organisation klar aufgebaut und arbeitsfähig ist. Dazu gehören Zuständigkeiten, Verfügbarkeiten, Kommunikationswege, Entscheidungs- und Überprüfungsprozesse oder die Einbindung externer Partner – soweit vorhanden.

Es wird bewertet, ob das eingesetzte Personal – sowohl in der Verwaltung als auch in der Durchführung – über die erforderlichen fachlichen, pädagogischen und persönlichen Qualifikationen verfügt. Dazu zählen u. a. Lebensläufe, Nachweise über Berufserfahrung, Ausbildung und pädagogische Eignung.

Sind Ihre (ggf. virtuellen) Schulungsräume geeignet? Gibt es ausreichend Arbeitsplätze, technische Infrastruktur und barrierefreie Zugänge? Der Auditor achtet auf die Praxistauglichkeit und den Zustand der eingesetzten Räumlichkeiten und Ausstattungen.

Zentral ist der Nachweis eines funktionierenden Systems zur Sicherung und Entwicklung der Qualität. Der Auditor begutachtet, ob Sie regelmäßige Feedbackprozesse, interne Audits, Beschwerdemanagement und Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung etabliert haben – und ob diese auch angewendet werden.

Auch Ihre Verträge und AGBs werden geprüft. Dabei achtet der Auditor insbesondere auf faire, verständliche und rechtssichere Regelungen – etwa zu Rücktritt, Datenschutz oder zur Informationspflicht gegenüber Teilnehmenden.

Der Träger muss nachweisen, dass er finanziell stabil und in der Lage ist, seine Maßnahmen langfristig durchzuführen. Dazu können z. B. Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen oder Bonitätsnachweise gehören.

Ziel des Audits: Sicherheit und Transparenz für alle Beteiligten

Das Audit ist kein reines Kontrollinstrument, sondern dient auch der kontinuierlichen Verbesserung. Unsere Auditorinnen und Auditoren begegnen immer auf Augenhöhe: Sie bringen langjährige Erfahrung aus dem Bildungssektor mit und kennen die typischen Herausforderungen in der Praxis. Ziel ist die Konformität mit den gestellten Anforderungen – verbunden mit konkreten Hinweisen zur Weiterentwicklung.