Zertifizierung bei einer fachkundigen Stelle – CERTURIA: objektiv, transparent und rechtssicher
Die Trägerzulassung nach AZAV erfolgt durch eine unabhängige, von der DAkkS zugelassenen fachkundigen Stelle. CERTURIA Certification Germany GmbH ist eine dieser Stellen und auf die Prüfung von Bildungsträgern im Bereich der Arbeitsmarktdienstleistungen spezialisiert.
Unsere Arbeitsweise ist geprägt von fachlicher Sorgfalt, rechtlicher Sicherheit und klaren Abläufen. Wir orientieren uns bei allen Prüfungen streng an den Vorgaben der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) sowie an den Anforderungen der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Was Sie von uns erwarten können:
Bearbeitungszeitraum
Kostenstruktur
Auditorenqualifikation
Alle Prüfenden bei CERTURIA verfügen über langjährige Berufserfahrung im Bereich der beruflichen Bildung und Arbeitsmarktdienstleistungen sowie über eine nachgewiesene Qualifizierung gemäß ISO/IEC 17065.
Nachvollziehbare Praxis
Unser Selbstverständnis
Beratung zur Zulassung sind gemäß den Vorgaben strikt voneinander zu trennen. Wir verstehen uns daher ausschließlich als neutraler Prüfdienstleister. Unsere Aufgabe besteht darin, Bildungsträger auf Grundlage klar definierter und gesetzlich geregelter Kriterien zu bewerten. Dabei legen wir großen Wert auf Fairness, Gleichbehandlung und die Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte.
Alle Auditorinnen und Auditoren sind vertraglich verpflichtet, Hinweise auf mögliche Wettbewerbsverzerrungen oder Korruptionsrisiken umgehend zu melden. CERTURIA führt regelmäßige interne Compliance-Schulungen durch – u. a. zu folgenden Themen:
• Anforderungen an die fachkundige Stelle gemäß DAkkS-Akkreditierung
• Unabhängigkeitswahrung und Interessenskonfliktvermeidung
• Umgang mit Zuwendungen, Einladungen und externen Anfragen
• Dokumentationspflichten und Prüfbarkeit aller Geschäftsbeziehungen
Unsere internen Standards:
• Keine Geschenke, Bewirtungen oder sonstige Zuwendungen durch Zertifizierte
• Systematische Erfassung aller relevanten Geschäftsvorgänge
• Regelmäßige interne Auditierung aller Prozesse zur Qualitätssicherung und Compliance
Der Weg zur AZAV-Trägerzulassung – Schritt für Schritt erklärt
Der Zertifizierungsprozess zur AZAV-Trägerzulassung folgt einem klaren Ablauf, der für Sie als Bildungsträger gut planbar ist. Unser Team begleitet Sie dabei persönlich und effizient durch alle Phasen:
Sie nehmen Kontakt zu CERTURIA auf und erhalten ein individuelles Angebot. Darin enthalten sind alle Informationen zu Umfang, Dauer und Kosten der Zertifizierung. Nach Ihrer Angebots-Annahme reichen Sie den Antrag auf Trägerzulassung ein.
Im nächsten Schritt senden Sie uns Ihre Unterlagen zu – z. B. Nachweise zur personellen, fachlichen und räumlichen Eignung sowie zu Ihrem internen Qualitätssicherungssystem. Wir prüfen diese sorgfältig auf Vollständigkeit und Konformität mit den AZAV-Vorgaben.
Ein erfahrener Auditor oder eine Auditorin besucht Ihren Standort bzw. eine Stichprobe aus mehreren Standorten. Dabei werden die Darstellungen Ihrer Dokumentation mit der Realität verglichen: Wir evaluieren Ihre Prozesse, Ihre Konzepte und Ihre organisatorischen Strukturen direkt vor Ort – offen, wertschätzend und praxisnah.
Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, erhalten Sie Ihre Trägerzulassung nach AZAV. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und ermöglicht es Ihnen, Maßnahmen zur Förderung durch die Agentur für Arbeit oder Jobcenter anzubieten (die Maßnahmezulassung im Fachbereich 1 und 4 sind eigenständige Prozesse).
Während der Laufzeit finden jährlich Überwachungsaudits statt. So stellen wir gemeinsam sicher, dass Ihre Qualität auf hohem Niveau bleibt und Sie die Voraussetzungen auch langfristig erfüllen.

Nur AZAV-zugelassene Träger dürfen sich in der Regel an öffentlichen Ausschreibungen der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter beteiligen. Das eröffnet Ihnen konkrete wirtschaftliche Chancen und den Zugang zu geförderten Teilnehmenden, die gezielt nach zugelassenen Bildungsangeboten suchen.
Im Zuge der AZAV-Zertifizierung überprüfen und strukturieren viele Bildungsträger ihre Prozesse – von der Teilnehmendenverwaltung bis zur Maßnahmeplanung. Das bringt mehr Effektivität, Effizienz und Nachvollziehbarkeit in den Arbeitsalltag – und stärkt auch Ihre Position gegenüber Auftraggebern.
Träger- vs. Maßnahmenzulassung
Die Begriffe „Trägerzulassung“ und „Maßnahmenzulassung“ begegnen Bildungsträgern oft gemeinsam – und doch erfüllen sie unterschiedliche Funktionen im Rahmen der AZAV.
Hier erklären wir den Unterschied:
Die Trägerzulassung
Die Trägerzulassung ist die Grundvoraussetzung für jede weitere Zertifizierung im Rahmen der AZAV. Sie bestätigt, dass Ihre Bildungseinrichtung als Ganzes geeignet ist, öffentlich geförderte Maßnahmen anzubieten und ein Qualitätssicherungssystem besitzt. Im Fokus stehen dabei Ihre Organisation, Ihre Fachkompetenz, Ihr Qualitätsmanagement und Ihre Zuverlässigkeit als Anbieter. Nur wer über eine gültige Trägerzulassung verfügt, darf in der Regel Maßnahmen zur Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit oder das JobCenter beantragen.
Die Maßnahmenzulassung
Nachdem ein Träger zugelassen wurde, können einzelne Weiterbildungs-, oder Coachingangebote zur sogenannten Maßnahmenzulassung eingereicht werden. Hier wird geprüft, ob die Inhalte, Zielgruppen, Dauer, Kosten und Eingliederungschancen des jeweiligen Angebots den Vorgaben der AZAV entsprechen. Erst mit dieser Zulassung darf die Maßnahme über Bildungsgutschein oder AVGS gefördert werden.

Was ein Auditor bei der AZAV-Zertifizierung prüft
Folgende Bereiche stehen im Fokus der Prüfung:
Der Auditor bewertet, ob Ihre Organisation klar aufgebaut und arbeitsfähig ist. Dazu gehören Zuständigkeiten, Verfügbarkeiten, Kommunikationswege, Entscheidungs- und Überprüfungsprozesse oder die Einbindung externer Partner – soweit vorhanden.
Es wird bewertet, ob das eingesetzte Personal – sowohl in der Verwaltung als auch in der Durchführung – über die erforderlichen fachlichen, pädagogischen und persönlichen Qualifikationen verfügt. Dazu zählen u. a. Lebensläufe, Nachweise über Berufserfahrung, Ausbildung und pädagogische Eignung.
Sind Ihre (ggf. virtuellen) Schulungsräume geeignet? Gibt es ausreichend Arbeitsplätze, technische Infrastruktur und barrierefreie Zugänge? Der Auditor achtet auf die Praxistauglichkeit und den Zustand der eingesetzten Räumlichkeiten und Ausstattungen.
Zentral ist der Nachweis eines funktionierenden Systems zur Sicherung und Entwicklung der Qualität. Der Auditor begutachtet, ob Sie regelmäßige Feedbackprozesse, interne Audits, Beschwerdemanagement und Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung etabliert haben – und ob diese auch angewendet werden.
Auch Ihre Verträge und AGBs werden geprüft. Dabei achtet der Auditor insbesondere auf faire, verständliche und rechtssichere Regelungen – etwa zu Rücktritt, Datenschutz oder zur Informationspflicht gegenüber Teilnehmenden.
Der Träger muss nachweisen, dass er finanziell stabil und in der Lage ist, seine Maßnahmen langfristig durchzuführen. Dazu können z. B. Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen oder Bonitätsnachweise gehören.

Ziel des Audits: Sicherheit und Transparenz für alle Beteiligten
