Maßnahmenzulassung im Kontext der AZAV

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) regelt in Deutschland die Voraussetzungen und Verfahren zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung. Eine zentrale Komponente dieser Verordnung ist die Maßnahmenzulassung, die sicherstellt, dass Bildungsmaßnahmen bestimmten Qualitätsstandards entsprechen und förderfähig sind.

Bedeutung der Maßnahmenzulassung

Die Maßnahmenzulassung ist erforderlich, damit Bildungsträger ihre Angebote über Bildungsgutscheine oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) mit der Bundesagentur für Arbeit oder den Jobcentern abrechnen können. Ohne diese Zulassung ist eine Förderung der Maßnahme durch öffentliche Mittel nicht möglich.

Arten von Maßnahmen, die einer Zulassung bedürfen

Die AZAV unterscheidet hauptsächlich zwischen zwei Arten von Maßnahmen, die einer Zulassung bedürfen:

1. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Diese Maßnahmen gemäß § 45 SGB III zielen darauf ab, Arbeitslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren und werden über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gefördert.

2. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung

Diese Maßnahmen gemäß §§ 81 ff. SGB III dienen der Erweiterung oder dem Erwerb von beruflichen Qualifikationen und werden über den Bildungsgutschein gefördert.

Voraussetzungen für die Maßnahmenzulassung

Für die Zulassung einer Maßnahme müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

Arbeitsmarktrelevanz

Das Bildungsziel der Maßnahme muss auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt sein.

Erfolgsaussichten

Das Konzept der Maßnahme sollte eine erfolgreiche Teilnahme und Integration in den Arbeitsmarkt erwarten lassen.

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Die Maßnahmekosten müssen angemessen sein und sich an den sogenannten Bundes-Durchschnittskostensätzen orientieren.

Angemessene Teilnahmebedingungen

Die Maßnahme sollte faire und transparente Bedingungen für die Teilnehmenden bieten.

Zusätzlich gelten für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gemäß § 180 SGB III weitere spezifische Anforderungen.

Verfahren der Maßnahmenzulassung

Das Zulassungsverfahren gliedert sich in folgende Schritte:

1. Antragstellung

Der Bildungsträger stellt bei einer akkreditierten fachkundigen Stelle einen Antrag auf Maßnahmenzulassung.

2. Prüfung durch die fachkundige Stelle

Diese überprüft die eingereichten Unterlagen auf Erfüllung der Zulassungskriterien.

3. Erteilung des Zertifikats

Bei positivem Bescheid erhält der Träger ein Zertifikat, das die Maßnahme für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel maximal fünf Jahre) zulässt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bundesagentur für Arbeit in bestimmten Fällen – etwa bei einer Überschreitung der Kostensätze um mehr als 25 % – der Zulassung zusätzlich zustimmen muss.