**Definition:** Fachbereich 4 bezeichnet den Bereich im Arbeitsleben, der für Menschen mit Behinderungen relevant ist und ihre Teilhabe am Arbeitsleben fördert.
**Hintergrund:** Der Begriff ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsmarktes für Menschen mit Behinderungen, um sie in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu integrieren. Er dient der Anpassung von Arbeit an die Bedürfnisse der Mitarbeiter und somit der Förderung ihrer Teilhabe am Arbeitsleben.
**Anwendung:** Fachbereich 4 wird in verschiedenen Berufsfeldern umgesetzt, wie z.B. im Bereich Bildung und Ausbildung, Rehabilitation, Betreuung oder Therapie. Es ist auch wichtig für den Arbeitgeber, um die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen und eine barrierefreie Umgebung aufzubauen.
**Beispiel:** In einer Druckerfirma gibt es einen Fachbereich 4, in dem besonders für Menschen mit Sehbehinderungen arbeitsspezifische Maßnahmen ergriffen werden, wie z.B. die Verwendung von Spezialsoftware oder eine Umstellung auf braillierte Drucker.
**Weiterführende Hinweise:** Verwandte Begriffe sind Arbeitnehmer mit Behinderungen, Barrierefreiheit und Integration.