Der Fachbereich 1 umfasst alle Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder Krankheit eine langfristige Arbeitsunfähigkeit haben. Die Zielsetzung ist es, ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.nnHintergrund: Der Fachbereich 1 stellt eine wichtige Komponente im System der Arbeitslosenversicherung dar und wird von den Behörden zur Verwaltung von Unterstützungszahlungen wie Arbeitslosengeld II verwendet. Die Behandlungsfälle erfolgen meist bei Personen, die längerfristig arbeitsunfähig sind.nnAnwendung: In der Praxis werden Maßnahmen wie Berufsvorbereitung, Förderung von Arbeitsübungen, Stellenvermittlung oder Ausbildungsmaßnahmen innerhalb dieses Fachbereichs durchgeführt. Die Unterstützung wird an die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen angepasst und kann in verschiedene Phasen unterteilt werden.nnBeispiel: Eine Person mit langfristiger arbeitsunfähigkeitsbedingter Behinderung erhält Unterstützung innerhalb des Fachbereichs 1, indem sie eine Berufsvorbereitung und anschließend Ausbildung in einem gewerblich-technischen Beruf erfährt.nnWeiterführende Hinweise: Verwandte Begriffe sind Aktivierung und berufliche Eingliederung. Weitere Informationen können unter ‚Fachbereich 2‘ (Integration in die Arbeitswelt) oder ‚Fachbereich 3‘ (Arbeitsförderung) gefunden werden.