Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) ist eine Verwaltungsvorschrift, die im Bereich der Arbeitsförderung in Deutschland gilt. Sie regelt die Voraussetzungen für die Anerkennung von Einrichtungen zur Ausbildung oder Fortbildung bei erwerbslosen Arbeitslosen. Der Grund dafür ist es, um eine effektive und ausgewogene Arbeitsförderung durch geeignete Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sicherzustellen.
In der Praxis wird die AZAV angewendet, wenn Arbeitslose ein Angebot einer Berufsausbildung oder Fortbildung erhalten, das von einer zertifizierten Einrichtung abgegeben wurde. Die Einrichtung muss vorher durch die Amt für Arbeit gezulasselt worden sein, um sichergestellt zu werden, dass sie den Anforderungen der AZAV entspricht.
Ein konkretes Beispiel wäre eine Erwerbslose, die ein Angebot zur Berufsausbildung in der Metallbearbeitung erhält. Die Einrichtung, die dieses Angebot gibt, muss von der Amt für Arbeit zertifiziert sein, bevor sie dem Arbeitslosen die Ausbildungsplätze anbieten kann.
Weiterführende Hinweise: Die AZAV ist eng verbunden mit anderen Verordnungen im Bereich der Arbeitsförderung, wie z.B. der Tarifvertrags- und Berufsausbildungs-Verordnung (TViBauV). Es ist empfehlenswert, sich mit dem jeweiligen Amt für Arbeit in Kenntnis zu setzen, um weitere Einzelheiten zu erfahren.