AZAV-Zertifizierung in Berlin: Voraussetzungen, Vorteile und Praxisbeispiele

Einleitung: Berlin verzeichnet aktuell eine der höchsten Arbeitslosenquoten in Deutschland. Im Februar 2025 lag die Arbeitslosenquote der Hauptstadt bei rund 10,2 %, während sie bundesweit nur etwa 6,3 % betrug . Entsprechend hoch ist der Bedarf an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitssuchende. Über die Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit und Jobcenter können Arbeitslose in Berlin geförderte Weiterbildungen absolvieren – jedes Jahr erhalten tausende Berliner diese Förderung. Bundesweit nahmen allein im Jahr 2022 rund 262.553 Personen an durch die Agentur geförderten Weiterbildungen teil , ein erheblicher Teil davon in strukturschwachen Regionen wie Berlin. Zudem profitieren auch Beschäftigte vom Qualifizierungschancengesetz (QCG), das seit 2019 neue Fördermöglichkeiten bietet. Bundesweit haben seit Einführung des QCG bereits rund 119.000 Beschäftigte eine geförderte Weiterbildung begonnen . Dieses Gesetz ermöglicht Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Weiterbildungen mit bis zu 100 % Kostenübernahme und Lohnzuschüssen durch die Bundesagentur für Arbeit durchführen zu lassen .

Angesichts dieser Förderinstrumente – vom Bildungsgutschein für Arbeitslose bis zur QCG-Förderung für Beschäftigte – wird deutlich, wie wichtig zertifizierte Bildungsangebote in Berlin sind. Hier kommt die AZAV-Zertifizierung ins Spiel. Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) regelt die Qualitätsanforderungen an Bildungsträger, die an der Arbeitsförderung teilnehmen. Nur AZAV-zertifizierte Bildungsträger und -maßnahmen dürfen Bildungsleistungen über die Agentur für Arbeit abrechnen . Im erweiterten Sinne ist die AZAV also der „Goldstandard“, um in Berlin Weiterbildungsangebote mit öffentlichen Mitteln (etwa über Bildungsgutschein oder Aktivierungsmaßnahmen) anbieten zu können. Nachfolgend beleuchten wir die Bedeutung und Vorteile der AZAV-Zertifizierung für Berliner Bildungsanbieter, geben Beispiele für gefragte AZAV-Weiterbildungen in typischen Berufsbranchen und beantworten die 10 häufigsten Fragen (FAQ) rund um Kosten, Ablauf und Voraussetzungen der AZAV-Zulassung.

Bedeutung und Vorteile der AZAV-Zertifizierung für Berliner Bildungsträger

Für Bildungsanbieter in Berlin, die Kurse für Arbeitssuchende oder geförderte Weiterbildung für Beschäftigte anbieten möchten, ist die AZAV-Zulassung von zentraler Bedeutung. Gesetzliche Grundlage: Gemäß § 178 SGB III muss ein Bildungsträger eine AZAV-Zertifizierung vorweisen, um Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen zu dürfen . Praktisch heißt das: Ohne AZAV-Zertifikat keine geförderten Teilnehmer. Ein Träger mit AZAV-Zulassung kann Bildungsgutscheine einlösen und an Ausschreibungen der Agentur für Arbeit oder Jobcenter teilnehmen . Gerade in Berlin, wo ein großer Teil der Weiterbildungsteilnehmer über öffentliche Förderung kommt, erschließt man sich mit AZAV den Zugang zu dieser wichtigen Zielgruppe.

Vorteile der AZAV-Zertifizierung: Über die formale Zulassung hinaus bringt das AZAV-Siegel auch qualitative Vorteile: Bildungsanbieter können damit ihre Qualitätsstandards nachweisen und sich das Vertrauen von Teilnehmern sowie Auftraggebern sichern. Die AZAV-Zulassung erfordert den Aufbau eines Qualitätsmanagements und wird regelmäßig überprüft – das sorgt intern für transparente Abläufe und kontinuierliche Verbesserung. Zugleich fungiert das AZAV-Zertifikat als Qualitätsnachweis auch in anderen Förderprogrammen: So wird es z. B. vom BAMF für Integrationskurse, im Bundesprogramm Bildungsprämie und beim Berliner Landesprogramm „Jobcoaching“ als Gütesiegel anerkannt . Ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger kann sich also von Mitbewerbern abheben, sein Image verbessern und weitere Fördermöglichkeiten nutzen. Zusammengefasst erfüllt die AZAV-Zertifizierung nicht nur die gesetzlichen Voraussetzungen, sondern steigert auch Transparenz und Vertrauen in die Bildungsangebote des Trägers.

Gefragte Berufsgruppen und AZAV-Weiterbildungen in Berlin

Die Weiterbildungsnachfrage in Berlin konzentriert sich auf einige Berufsbranchen, in denen sowohl Fachkräfteengpässe bestehen als auch viele Arbeitsuchende qualifiziert werden. Besonders häufig gefördert werden Qualifizierungen in den Bereichen IT, Gesundheit/Pflege, Handwerk, Büro/Verwaltung und Logistik, was auch den Schwerpunkten der Jobcenter entspricht . Im Folgenden eine strukturierte Übersicht typischer Berufsgruppen mit Beispielen für AZAV-zertifizierte Weiterbildungen inklusive Dauer und Abschlussart:

  • IT-Branche: Die IT-Weiterbildungen sind stark nachgefragt, da die Digitalisierung in Berlin viele Jobchancen bietet. Beispiel: Weiterbildung zum/zur IT-Systemadministrator/in (Dauer ca. 6 Monate, Abschluss mit IHK-Zertifikat). Diese Qualifizierung vermittelt praxisnah Netzwerk- und Server-Kenntnisse und schließt mit einer anerkannten Kammerprüfung ab – ideal, um Arbeitsuchende für Systemadministration in Unternehmen vorzubereiten . Auch andere IT-Lehrgänge (z. B. Programmierung, Datenanalyse) werden über Bildungsgutschein gefördert, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

  • Gesundheits- und Pflegebereich: Im Gesundheitswesen herrscht Fachkräftemangel, weshalb Pflege-Qualifizierungen häufig gefördert werden. Beispiel: Qualifikation zur Pflegeassistenz (Dauer ca. 4 Monate, Abschluss mit Kammerprüfung). In diesem Kurs werden Grundlagen der Kranken- und Altenpflege vermittelt, sodass Teilnehmende als Pflegehelfer/Assistenzkräfte arbeiten können. Die Kammerprüfung (z. B. vor der Gesundheitskammer) bestätigt die erworbenen Pflege-Basisqualifikationen. Solche kurzen Pflegekurse erleichtern den Einstieg in Pflegeberufe, während längere Ausbildungen (Pflegefachassistenz 18 Monate, Pflegefachkraft 3 Jahre) ebenfalls über Bildungsgutschein möglich sind.

  • Handwerk und Technik: In Berlin werden auch viele handwerkliche Qualifizierungen per AZAV gefördert, um im Traditions- und Bauhandwerk neue Meister und Fachkräfte auszubilden. Beispiel: Meistervorbereitungskurs im Handwerk (Dauer ca. 12 Monate, Abschluss mit Meisterprüfung). Dieser Kurs bereitet Gesellen auf die Meisterprüfung (z. B. im Handwerkskammerbezirk Berlin) vor und dauert in Vollzeit etwa ein Jahr. Die Meisterqualifikation ist staatlich anerkannt und erhöht die beruflichen Chancen erheblich – die AZAV-Förderung erleichtert Handwerkern den finanziellen Schritt zum Meistertitel. Neben Meisterkursen sind auch kürzere Fachlehrgänge (z. B. Schweißscheine, Elektroscheine) im Handwerk förderfähig.

  • Büro und Verwaltung: Verwaltungs- und kaufmännische Weiterbildungen gehören zu den „Klassikern“ unter den AZAV-Maßnahmen, da Bürofachkräfte in vielen Branchen gebraucht werden. Beispiel: Weiterbildung zur Fachkraft Buchhaltung (Dauer ca. 6 Monate, Abschluss mit IHK-Zertifikat). Hier lernen die Teilnehmenden Buchführung, Rechnungswesen und den Umgang mit Buchhaltungssoftware; am Ende steht ein IHK-Zertifikat, das die neu erworbenen Qualifikationen bescheinigt. Solche kaufmännischen Lehrgänge (Buchhaltung, Lohnabrechnung, Office-Management etc.) dauern meist ein halbes Jahr und sind in Berlin sehr gefragt, um Arbeitslose für Büroberufe zu qualifizieren. Oft werden sie als modulare Vollzeitkurse angeboten und schließen mit einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer ab.

  • Logistik und Verkehr: Aufgrund der vielen Lager-, Versand- und Logistikzentren in und um Berlin gibt es kontinuierlich Bedarf an qualifiziertem Lagerpersonal. Entsprechend werden Logistik-Weiterbildungen häufig per Bildungsgutschein gefördert. Beispiel: Schulung zum Gabelstaplerfahrer mit Ladungssicherung (Dauer ca. 2 Wochen, Abschluss Zertifikat). In diesem Intensivkurs erwerben Teilnehmende den offiziellen Staplerschein sowie Kenntnisse zur Ladungssicherung nach DGUV-Vorschrift. Mit dem Zertifikat können sie direkt als Gabelstaplerfahrer im Lager oder in Speditionen einsteigen. Auch Weiterbildungen zur Fachkraft für Lagerlogistik (mehrmonatige Umschulungen) oder Qualifikationen als LKW-Fahrer mit Führerscheinerwerb werden durch AZAV-Maßnahmen ermöglicht, um den Personalmangel in der Logistikbranche zu lindern.

Diese Beispiele zeigen, wie vielfältig die über AZAV geförderten Weiterbildungsmöglichkeiten in Berlin sind – von IT und Büro über Pflege bis zum Handwerk. Bildungsträger können durch die AZAV-Zertifizierung solche gefragten Kurse anbieten und gefördert abrechnen, was sowohl den Teilnehmenden (durch kostenfreie Qualifikation) als auch den Bildungsanbietern (durch zusätzliche Kundengruppen) zugutekommt.

Die Kosten für eine AZAV-Zertifizierung variieren je nach Größe und Umfang des Bildungsträgers. Kleinere Anbieter (z. B. 1–5 Mitarbeiter, ein Standort) müssen insgesamt mit etwa im höheren vierstelligen bereich über den gesamten Zertifizierungszeitraum rechnen . Darin enthalten sind die Erstprüfung (Audit) und die Folgekosten für jährliche Überwachungsprüfungen während der Gültigkeit. Konkrete Angebote schwanken – häufig liegen die Gesamtkosten für 5 Jahre Zertifizierung . Größere Bildungsträger mit mehreren Standorten oder komplexeren Strukturen müssen entsprechend mit höheren Kosten rechnen (bis etwa 10.000 € oder mehr in Einzelfällen). Wichtig zu wissen: Die Zertifikatsverträge laufen in der Regel über 5 Jahre, Ein-Jahres-Zulassungen sind nicht vorgesehen . Tipp: Einige Bundesländer oder Stellen bieten Zuschüsse oder Beratungsförderungen an – erkundigen Sie sich, ob es in Berlin Förderprogramme zur Qualitätsberatung gibt (z. B. über IHK oder ESF-Förderungen).

Vom Projektstart bis zum Erhalt des AZAV-Zertifikats sollten Bildungsträger mehrere Monate einplanen. Die Vorbereitung – insbesondere der Aufbau des erforderlichen Qualitätsmanagement-Systems, der Dokumentationen und Prozesse – dauert erfahrungsgemäß etwa 2–3 Monate (bei kleinen Trägern) . Größere Einrichtungen oder solche ohne vorhandene QM-Struktur benötigen unter Umständen länger. Ist die interne Vorbereitung abgeschlossen, folgt die Auditierung durch eine Fachkundige Stelle (Zertifizierungsunternehmen). Terminfindung und Audit selbst können wenige Wochen in Anspruch nehmen. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird das Zertifikat ausgestellt – ab diesem Zeitpunkt kann der Träger offiziell gefördert Maßnahmenteilnehmer aufnehmen. Insgesamt kann – bei zügiger Vorbereitung – eine AZAV-Zertifizierung in unter 6 Monaten realisiert werden; oft ziehen sich Vorbereitung und Audit allerdings über ca. ein halbes Jahr hin. Wichtig: Nach der Erstzulassung finden jährlich Überwachungsaudits statt, die der Träger einplanen sollte (s.u. zur Gültigkeit).

om Projektstart bis zum Erhalt des AZAV-Zertifikats sollten Bildungsträger mehrere Monate einplanen. Die Vorbereitung – insbesondere der Aufbau des erforderlichen Qualitätsmanagement-Systems, der Dokumentationen und Prozesse – dauert erfahrungsgemäß etwa 2–3 Monate (bei kleinen Trägern) . Größere Einrichtungen oder solche ohne vorhandene QM-Struktur benötigen unter Umständen länger. Ist die interne Vorbereitung abgeschlossen, folgt die Auditierung durch eine Fachkundige Stelle (Zertifizierungsunternehmen). Terminfindung und Audit selbst können wenige Wochen in Anspruch nehmen. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird das Zertifikat ausgestellt – ab diesem Zeitpunkt kann der Träger offiziell gefördert Maßnahmenteilnehmer aufnehmen. Insgesamt kann – bei zügiger Vorbereitung – eine AZAV-Zertifizierung in unter 6 Monaten realisiert werden; oft ziehen sich Vorbereitung und Audit allerdings über ca. ein halbes Jahr hin. Wichtig: Nach der Erstzulassung finden jährlich Überwachungsaudits statt, die der Träger einplanen sollte (s.u. zur Gültigkeit).

Um die AZAV-Zertifizierung zu erlangen, muss ein Bildungsträger bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, die in der AZAV-Verordnung definiert sind. Zentral ist der Nachweis eines funktionierenden Qualitätsmanagement-Systems (QMS) im Unternehmen . Praktisch bedeutet das: Der Träger braucht klare Prozesse zur Sicherung der Maßnahmequalität, z. B. Teilnehmerverwaltung, Dozentenauswahl, Planung, Evaluation und kontinuierliche Verbesserung der Angebote. Typische Kriterien sind unter anderem:

  • Finanzielle und fachliche Leistungsfähigkeit: Der Bildungsträger muss wirtschaftlich stabil sein und über qualifiziertes Personal verfügen (fachkundige Dozenten, Verwaltung), um die Maßnahmen ordnungsgemäß durchzuführen .

  • Kundenorientierung und Eingliederungsfähigkeit: Die Ausrichtung der Angebote muss darauf abzielen, die Teilnehmer erfolgreich in Arbeit oder Ausbildung zu integrieren. Der Träger braucht ein tragfähiges Konzept, wie er die Vermittlungserfolge seiner Absolventen unterstützt und nachverfolgt .

  • Qualitätsmanagement und Dokumentation: Es muss ein internes QMS etabliert sein, das regelmäßige Kontrollen, Feedback und Weiterentwicklung beinhaltet . Dazu gehören z. B. Evaluationsbögen für Teilnehmer, regelmäßige Meetings zur Qualitätsverbesserung, Dokumentation von Abläufen und Ergebnissen etc.

  1. Das Verfahren gliedert sich grob in zwei Stufen: Trägerzulassung und Maßnahmezulassung. Zunächst wird der Bildungsträger als Organisation zertifiziert. In dieser Phase prüft die Fachkundige Stelle (FKS) das Qualitätsmanagement des Trägers umfassend: Dazu gehören Dokumentenchecks (Qualitätshandbuch, Konzepte, Nachweise) und ein Audit vor Ort, bei dem der Auditor Abläufe und Umsetzung begutachtet. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, erhält der Träger das AZAV-Zertifikat (Trägerzulassung). Im zweiten Schritt können dann einzelne Maßnahmen (Kurse/Angebote) zugelassen werden. Für jede Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahme, die mit Bildungsgutschein angeboten werden soll, müssen beim Zertifizierer die Daten der Maßnahme eingereicht werden – typischerweise Lehrplan/Inhalte, Dauer, Zielgruppe, Dozentenprofil sowie eine Kalkulation der Maßnahmekosten. Die FKS prüft, ob diese Maßnahme den AZAV-Kriterien entspricht (inhaltliche Schlüssigkeit, arbeitsmarktlicher Bedarf, angemessene Kosten etc.) und erteilt dann die Maßnahmenzertifizierung. Erst mit zugelassener Maßnahme und zugelassenem Träger kann eine Weiterbildung tatsächlich mit der Agentur für Arbeit abgerechnet werden . Nach erfolgreicher Erstzertifizierung laufen jährlich Überwachungsaudits ab: Ein Auditor besucht den Träger (meist einmal pro Jahr) und kontrolliert, ob die AZAV-Standards weiterhin eingehalten werden . Eventuelle Änderungen (z. B. neue Standorte, neue Angebote) müssen der Zertifizierungsstelle gemeldet und ggf. zusätzlich auditiert werden. Dieser kontinuierliche Prozess stellt sicher, dass die Qualität dauerhaft gewährleistet bleibt.

Die Trägerzulassung bezieht sich auf den Bildungsanbieter selbst (das Unternehmen bzw. die Institution), während die Maßnahmezulassung eine einzelne Bildungsmaßnahme (einen konkreten Kurs, Lehrgang oder eine Weiterbildung) betrifft. Vereinfacht: Erst muss der Träger als Organisation zertifiziert sein, danach werden die einzelnen Kurse genehmigt. Die Trägerzulassung stellt sicher, dass der Bildungsträger insgesamt zuverlässig und qualitätsfähig ist (siehe Voraussetzungen oben). Die Maßnahmezulassung prüft die fachlichen Details des konkreten Angebots – also ob z. B. der Lehrgang „Weiterbildung XY“ inhaltlich sinnvoll ist, arbeitsmarktlich verwertbar und kostentechnisch im Rahmen der Richtwerte liegt. Beide Zulassungen sind erforderlich, um mit der Agentur für Arbeit abrechnen zu können . Wichtig: Ohne Trägerzertifikat keine Maßnahmenzertifikate – ein Kurs allein kann nicht AZAV-gefördert werden, wenn der Anbieter nicht zugelassen ist. Umgekehrt berechtigt die Trägerzulassung allein noch nicht zur Abrechnung, solange die einzelne Maßnahme nicht ebenfalls zertifiziert wurde. In der Praxis beantragt ein Bildungsträger zuerst die Trägerzulassung. Ist diese erteilt, können kontinuierlich neue Maßnahmen bei der FKS eingereicht und zugelassen werden. Bestehende zugelassene Maßnahmen müssen bei inhaltlichen Änderungen oder nach Ablauf der Gültigkeit (siehe nächste Frage) erneuert werden.

Die AZAV-Zertifizierung ist zeitlich befristet. Eine Trägerzulassung wird in der Regel für 5 Jahre erteilt . Innerhalb dieser Zeit findet – wie erwähnt – jährlich eine Überprüfung (Überwachungsaudit) statt. Nach Ablauf der 5 Jahre muss der Träger sich einer Re-Zertifizierung unterziehen (vergleichbar einer erneuten Hauptuntersuchung), um weitere 5 Jahre zugelassen zu bleiben. Eine Maßnahmenzulassung hat eine kürzere Gültigkeit: Sie wird meistens für 3 Jahre erteilt . Das bedeutet, ein konkreter Kurs darf bis zu 36 Monate lang auf Bildungsgutschein angeboten werden, bevor er neu zugelassen werden muss. In einigen Fällen – etwa bei zeitlich begrenzten Projekten oder wenn in der Maßnahmezulassung anders angegeben – kann die Laufzeit auch kürzer sein. Verlängerung: Vor Ablauf der Gültigkeit sollte der Träger rechtzeitig die Verlängerung bzw. Neuzulassung beantragen. Die Fachkundige Stelle prüft dann, ob das Angebot noch aktuell und unverändert ist oder ob Anpassungen nötig sind (z. B. neue Lehrplaninhalte oder veränderte Kosten). Nach erfolgreicher Prüfung wird die Maßnahme für weitere bis zu 3 Jahre zugelassen. Fazit: Als Bildungsträger sollte man im Blick behalten, wann das AZAV-Zertifikat erneuert werden muss – für den Träger selbst alle 5 Jahre, für einzelne Maßnahmen alle 3 Jahre (spätestens).

Die AZAV-Zulassung wird nicht direkt von der Arbeitsagentur vergeben, sondern von unabhängigen Prüforganisationen, den sogenannten Fachkundigen Stellen (FKS). Diese Zertifizierungsunternehmen sind von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) autorisiert, AZAV-Prüfungen durchzuführen . In Deutschland gibt es eine Reihe anerkannter FKS – z. B. TÜV Rheinland, DEKRA, GUTcert, Hanseatische Zertifizierungsagentur, CertEuropA und weitere. Ein Bildungsträger schließt mit einer solchen Stelle einen Vertrag über die Zertifizierung ab. Die FKS prüft dann alle Unterlagen, führt die Audits durch und stellt bei Erfolg die Zulassungsbescheinigung aus. Für Berlin gibt es keine eigene staatliche Stelle, die AZAV-Zulassungen erteilt – Berliner Träger wenden sich ebenfalls an die genannten (bundesweit tätigen) Zertifizierer. Die Kosten und Abläufe können zwischen den Anbietern leicht variieren, da es sich um privatwirtschaftliche Dienstleister handelt. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht auf ihrer Website eine Liste aller zugelassenen Fachkundigen Stellen, aus der man wählen kann. Tipp: Es lohnt sich, mit mehreren FKS Kontakt aufzunehmen und ein Angebot einzuholen. Wichtig ist, dass die Stelle für den gewünschten Fachbereich akkreditiert ist (es gibt 6 Fachbereiche in der AZAV, etwa „Weiterbildung“, „Arbeitsvermittlung“, „Teilhabe behinderter Menschen“ etc.). In der Praxis sind die meisten Zertifizierer aber für alle gängigen Bereiche (Weiterbildung, Aktivierung usw.) zugelassen.

Nein. Ein Bildungsgutschein kann nur bei zugelassenen Bildungsträgern und für zugelassene Maßnahmen eingelöst werden . Ohne AZAV-Zulassung darf die Agentur für Arbeit keine Kosten für eine Maßnahme übernehmen. Das Gleiche gilt für den AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) – auch hier ist eine Trägerzertifizierung Pflicht. Gesetzlich ist das eindeutig geregelt: „Lerndienstleister der aktiven Arbeitsförderung […] benötigen eine Trägerzulassung gemäß AZAV.“ . In Berlin kontrollieren die Jobcenter und Arbeitsagenturen vor Bewilligung eines Gutscheins stets, ob der ausgewählte Bildungsträger AZAV-zertifiziert ist. Ist dies nicht der Fall, kann der Teilnehmer den Bildungsgutschein dort nicht einsetzen. Ausnahme: Angebote, die nicht über SGB III oder SGB II finanziert werden, können natürlich auch von nicht zertifizierten Anbietern stammen. Beispielsweise können Firmen interne Schulungen bei einem Trainer ohne AZAV buchen oder Privatpersonen aus eigener Tasche eine Weiterbildung bei einem nicht-zertifizierten Coach bezahlen. Diese Trainings werden dann aber nicht von der Agentur bezuschusst. Für öffentlich geförderte Qualifizierungen gilt strikt: ohne AZAV keine Förderung. Daher führt für professionelle Bildungsträger kaum ein Weg an der Zertifizierung vorbei, sofern man in den „geförderten“ Markt eintreten möchte.

ine AZAV-Zertifizierung gilt bundesweit. Da es sich um eine bundeseinheitliche Verordnung handelt, ist das Zertifikat nicht regional begrenzt. Ein in Berlin zugelassener Bildungsträger kann seine AZAV-Maßnahmen grundsätzlich auch in anderen Bundesländern anbieten – und umgekehrt können Träger aus anderen Regionen Teilnehmer aus Berlin per Bildungsgutschein aufnehmen. Wichtig ist allerdings die Standortfrage: Bei der Trägerprüfung werden üblicherweise die jeweiligen Schulungsstandorte begutachtet. Wenn ein Bildungsträger mehrere Niederlassungen (z. B. Berlin und Brandenburg) hat, müssen diese im Zertifizierungsprozess berücksichtigt werden. In der Zulassungsurkunde sind oft die Haupt-Niederlassung und gegebenenfalls weitere Standorte genannt, für die die Gültigkeit besteht. Eröffnet ein Träger neue Standorte, müssen diese der Fachkundigen Stelle gemeldet werden; je nach Umfang kann ein Erweiterungsaudit nötig sein, um auch dort die AZAV-Standards zu bestätigen. Abgesehen von diesen organisatorischen Punkten unterscheidet sich eine „AZAV in Berlin“ inhaltlich nicht von einer in München oder Hamburg – die Maßstäbe und Prüfkriterien sind bundesweit einheitlich durch SGB III und die AZAV geregelt. Für Berliner Bildungsträger bedeutet das: Man kann sich bei jeder akkreditierten Zertifizierungsstelle in Deutschland zulassen lassen und die Zertifizierung später überall einsetzen. Es gibt keinen separaten „Berliner AZAV-Schein“ – wohl aber landesspezifische Förderprogramme, die zusätzlich genutzt werden können (siehe nächste Frage).

Die AZAV-Zertifizierung bringt eine Reihe von praktischen und strategischen Vorteilen:

  • Zugang zum geförderten Bildungsmarkt: Erst mit AZAV-Zulassung darf ein Bildungsträger Teilnehmer mit Bildungsgutschein, AVGS oder QCG-Förderung aufnehmen. Diese öffentlichen Finanzierungshilfen eröffnen einen großen Kundenkreis, insbesondere in Berlin mit vielen Arbeitssuchenden. Ohne AZAV würde man diesen Markt völlig verpassen.

  • Teilnahme an Ausschreibungen: Öffentliche Stellen (Arbeitsagenturen, Jobcenter, Kommunen) schreiben Projekte und Maßnahmen aus – etwa Trainingsmaßnahmen für spezielle Zielgruppen. Nur zertifizierte Träger können sich auf solche Ausschreibungen bewerben . AZAV verschafft also Wettbewerbsvorteile bei öffentlichen Aufträgen.

  • Qualitätssiegel und Image: Ein AZAV-Zertifikat signalisiert, dass der Träger nach geprüften Qualitätsstandards arbeitet. Dies stärkt das Vertrauen von Kunden, Unternehmen und Kostenträgern. Auch außerhalb der Arbeitsagentur gilt AZAV als anerkanntes Gütesiegel in der Weiterbildungsbranche. Beispielsweise verlangen manche Arbeitgeber, die eine Weiterbildung für Mitarbeiter finanzieren, ebenfalls einen AZAV-Träger, weil sie sicher sein wollen, dass der Anbieter seriös ist.

  • Interne Optimierung: Der Zertifizierungsprozess zwingt dazu, die eigenen Abläufe zu professionalisieren (Qualitätsmanagement, Evaluation etc.). Viele Bildungsträger berichten, dass sie durch AZAV besser organisiert sind – klare Prozesse, definierte Verantwortlichkeiten und regelmäßiges Feedback verbessern die Effektivität der Bildungsarbeit. Langfristig führt dies zu höherer Kundenzufriedenheit und Vermittlungsquote, was wiederum den Ruf steigert.

  • Anerkennung in anderen Programmen: Wie oben erwähnt, wird eine AZAV-Zertifizierung auch in verwandten Förderkontexten anerkannt. So erleichtert eine AZAV-Zulassung beispielsweise die Anerkennung als Träger für Integrationskurse beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und wird im Programm Bildungsprämie des Bundes als Nachweis herangezogen . Der Träger kann sein Portfolio also breiter aufstellen.

Kurz gesagt: Die AZAV-Zertifizierung ist nicht nur eine Pflicht für geförderte Bildung, sondern auch eine Chance. Gerade in Berlin, wo Weiterbildung eine zentrale Rolle bei der Arbeitsmarktintegration spielt, können Bildungsträger mit AZAV ihre Marktposition deutlich verbessern – sie erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen, heben sich qualitativ ab und tragen letztlich dazu bei, dass mehr Menschen erfolgreich qualifiziert und in Jobs vermittelt werden.

ie AZAV-Zertifizierung in Berlin ist ein entscheidender Schritt für Bildungsträger und Gründer von Bildungseinrichtungen, um im geförderten Weiterbildungsmarkt mitzuwirken. Mit aktueller Kenntnis der Arbeitsmarktlage (hohe Arbeitslosigkeit, hoher Förderbedarf) und den beschriebenen Vorteilen kann jeder Bildungsanbieter abwägen, wie er die AZAV in seine Strategie einbindet. Die Investition in Qualität und Zertifizierung zahlt sich aus – für den Träger, für die Teilnehmer und für den Berliner Arbeitsmarkt.

 

Quellen

 

 

 

  1. Bundesagentur für Arbeit, Statistik Berlin/Brandenburg – Arbeitslosenquote Berlin, Februar 2025

  2. Bundesagentur für Arbeit – Geförderte Weiterbildung nach dem SGB III und II, Jahresbericht 2022

  3. Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Evaluation des Qualifizierungschancengesetzes (QCG), 2023

  4. Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV), Stand 2024

  5. Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) – Liste der Fachkundigen Stellen nach AZAV

  6. IHK Berlin – Fördermöglichkeiten für Weiterbildungsträger und QMS

  7. BAMF – Voraussetzungen für die Zulassung zu Integrationskursen

  8. TÜV Rheinland – Informationen zur AZAV-Zertifizierung

  9. DEKRA Certification – Übersicht AZAV-Auditierung

  10. CERTURIA – Fachkundige Stelle, Dokumentations- und Auditierungspraxis nach AZAV

  11. Bundesprogramm Bildungsprämie – Richtlinien und Trägeranforderungen

  12. Berliner Jobcenter – Trägervorgaben zur Einlösung von Bildungsgutscheinen

  13. Agentur für Arbeit Berlin Mitte – Maßnahmenübersicht und Förderpraxis 2024

  14. AZAV-Fachbereichsdokumente – Anforderungen an Träger und Maßnahmen (2024-Version)

  15. Handwerkskammer Berlin – Zulassungsvoraussetzungen für Meisterkurse

  16. Industrie- und Handelskammer Berlin – Prüfungsanforderungen bei kaufmännischen Weiterbildungen

  17. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – Vorschrift DGUV 68 für Gabelstaplerschulungen

  18. Berliner Weiterbildungsatlas – Erhebung zu gefragten Berufsgruppen und Maßnahmen (2023/2024)

  19. CERTURIA – Leitfaden „AZAV-konform qualifizieren“, Version 01/2025

  20. Netzwerk Weiterbildung Berlin – Übersicht zu ESF-geförderten QM-Beratungsangeboten