Die AZAV Maßnahmenzulassung.
Träger, die Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen wollen, benötigen die Zulassung durch eine fachkundige Stelle. Solche Zulassungen sind erforderlich bei Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung. Diese Maßnahmen werden von der Bundesagentur für Arbeit über Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine und bei den Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung über Bildungsgutscheine gefördert. Die AZAV stellt besondere Anforderungen an zulassungsfähige Maßnahmen, die es zu beachten gilt.
Dabei muss folgendes nachgewiesen werden:
- Arbeitsmarktrelevanz
- Erfolgreiche Teilnahme durch Vorliegen eines Maßnahmenkonzeptes
- Zweckmäßigkeit
- Wirtschaftlichkeit
- Sparsamkeit
- Angemessene Teilnahmebedingungen
Ablauf einer Maßnahmenzulassung.
Unser Versprechen.
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