Aktualisierte Empfehlungen des AZAV-Beirats: Was Bildungsträger jetzt wissen müssen

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) legt fest, welche Anforderungen Bildungsträger erfüllen müssen. Der AZAV-Beirat hat am 10. September 2024 neue Empfehlungen herausgegeben. Diese betreffen speziell Maßnahmen nach § 16k SGB II, die eine umfassende Betreuung für Arbeitssuchende anbieten sollen. Hier erklären wir die wichtigsten Änderungen einfach und mit Beispielen.

Neue Regeln für Maßnahmen nach § 16k SGB II

Die neuen Regeln sollen sicherstellen, dass Bildungsträger besser auf die Bedürfnisse von Arbeitssuchenden eingehen. Maßnahmen nach § 16k SGB II wurden erweitert, um eine intensivere Betreuung zu ermöglichen. Damit können Bildungsträger den Menschen nicht nur bei der Jobsuche helfen, sondern sie auch in schwierigen Lebenssituationen unterstützen.

Wichtige Punkte aus den Empfehlungen

1. Umfassende Betreuung anbieten:

   Bildungsträger müssen zeigen, dass sie Teilnehmende ganzheitlich betreuen. Das heißt, sie bieten nicht nur Kurse zur Weiterbildung an, sondern auch Beratung und Unterstützung in persönlichen Angelegenheiten.

   – Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter sucht einen Job. Neben einem Bewerbungstraining bietet der Träger auch Gespräche an, um Kinderbetreuung zu organisieren.

2. Hohe Qualität sicherstellen:

   Die Maßnahmen müssen auf die Teilnehmenden abgestimmt sein. Bildungsträger sollten regelmäßig Feedback einholen und ihre Angebote verbessern.

   – Beispiel: Nach jedem Kurs füllen die Teilnehmenden einen Fragebogen aus. Wenn viele anmerken, dass ein Kurs zu theoretisch ist, wird er mit mehr praktischen Übungen angepasst.

3. Bessere Dokumentation:

   Bildungsträger müssen genau aufschreiben, wie sie den Teilnehmenden helfen. Dazu gehört eine genaue Diagnose der Ausgangssituation und ein Plan, wie die Maßnahmen wirken sollen.

   – Beispiel: Bei einem Teilnehmer wird dokumentiert, dass er kaum Computerkenntnisse hat. Der Träger bietet ihm daher einen Grundkurs an und hält fest, wie er Fortschritte macht.

4. Flexible Angebote gestalten:

   Maßnahmen sollen flexibel sein, damit sie zu den Lebensumständen der Teilnehmenden passen. Dazu gehören unterschiedliche Lernformate wie Online- und Präsenzangebote.

   – Beispiel: Ein Teilnehmender arbeitet nebenbei. Der Träger bietet deshalb abends Online-Kurse an, die er von zu Hause aus besuchen kann.

Warum sind diese Änderungen wichtig?

Der Arbeitsmarkt wird immer komplizierter. Arbeitssuchende brauchen oft mehr als nur eine berufliche Qualifikation, um eine Stelle zu finden. Die neuen Regeln helfen Bildungsträgern, die Menschen besser zu unterstützen und sie auf die Anforderungen der Arbeitswelt vorzubereiten.

Was Bildungsträger jetzt tun sollten

Bestehende Angebote überprüfen: Passen Ihre Maßnahmen zu den neuen Regeln?

Dokumentation verbessern: Schreiben Sie genau auf, wie Sie Teilnehmende betreuen.

Mitarbeitende schulen: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Team die neuen Anforderungen kennt.

Digitale Tools nutzen: Mit Online-Angeboten können Sie flexibler auf die Bedürfnisse eingehen.

Fazit

Die neuen Empfehlungen des AZAV-Beirats helfen Bildungsträgern, ihre Maßnahmen besser an die Bedürfnisse der Teilnehmenden anzupassen. Mit einfachen Anpassungen können Sie sicherstellen, dass Ihre Angebote weiterhin erfolgreich sind. Zum Beispiel, indem Sie Feedbacksysteme einführen oder flexible Kurszeiten anbieten. Diese Schritte machen es Ihnen leichter, Arbeitssuchende effektiv zu unterstützen und gleichzeitig die Anforderungen der AZAV zu erfüllen.